Welche Änderungen soll das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz bringen? - News
Der Nationalrat hat mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz vor Jahresende noch wesentliche steuerliche Änderungen beschlossen.
Das dritte Gesetzespaket zur Bewältigung der Corona-Krisensituation umfasst unter anderem folgende steuerliche Änderungen (Auswahl):
Erforderliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-Krisensituation wurden gebührenfrei gestellt (z. B. bestimmte Bürgschaften und Mietverträge). Im Alkoholsteuergesetz wurden steuerliche Erleichterungen bei der Herstellung von Desinfektionsmittel normiert. Die Organisationsreform der Finanzverwaltung wird um ein halbes Jahr auf 1.1.2021 verschoben. Andere Änderungen betreffen unter anderem Fristen im Finanzstrafrecht.
Stand: 29. April 2020
Bild: Fantasista - Fotolia.com
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