Wie ist der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen geregelt? - News
Die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen wurde veröffentlicht. Im Folgenden finden Sie dazu einige Eckpunkte.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu Fundstellen im Internet zu einigen wichtigen Corona-Zuschüssen:
Fixkostenzuschuss I, Fixkostenzuschuss 800.000, Verlustersatz, Ausfallsbonus
Umsatzersatz II für indirekt von den COVID-19-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen.
Corona-Kurzarbeitsbeihilfe, Neustartbonus
Härtefallfonds als Unterstützung für Ein-Personen- und Kleinstunternehmer
Überbrückungsfinanzierung für KünstlerInnen und Kunstschaffende
COVID-19-Fonds für Künstler und Kulturvermittler
Comeback-Zuschuss für Film und TV-Produktionen, Überbrückungskredite, Kreditgarantien
Non-Profit-Unterstützungsfonds
Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche, Überbrückungskredite, Kreditgarantien
Standortsicherungszuschüsse, Fixkostenzuschüsse, Verlustersatz, Ausfallsbonus, Überbrückungskredite
Überbrückungsgarantien für Großunternehmen, COVID-19-Hilfe zur Unterstützung der Exportwirtschaft
Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Förderungen, wie z. B. die Entschädigungsmöglichkeiten nach dem Epidemiegesetz, steuerliche Begünstigungen (www.bmf.gv.at) und Unterstützungen der Sozialversicherung (www.gesundheitskasse.at und www.svs.at).
Dieser Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit ist auf dem Stand 10.4.2021. Informationen zu Förderungen im Zusammenhang mit der Coronakrise können sich kurzfristig ändern.
Stand: 27. April 2021
Bild: DDRockstar - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
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