Wie wurden die Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss vorübergehend verlängert? - News
Nochmalige coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen
Die Sozialpartner haben sich auf einige Änderungen zur Kurzarbeit auf Grund des Lockdowns geeinigt – die Veröffentlichung der genehmigten Richtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels aber noch abzuwarten. Im Folgenden finden Sie einige ausgewählte Eckpunkte dieser Änderungen:
Hinweis: Dieser Artikel ist auf dem Stand 20.12.2021 und gibt nur einige Eckpunkte der Änderungen auf Basis von veröffentlichten Informationen des Arbeitsmarkservice und der Wirtschaftskammer wieder. Die Veröffentlichung und die Genehmigung der Richtlinie sowie die Schaffung von bestimmten rechtlichen Grundlagen sind noch ausständig. Details und aktuelle Informationen finden Sie unter www.ams.at und www.wko.at.
Stand: 17. Dezember 2021
Bild: ©Bacho Foto/Fotolia.com
Erscheinungsdatum:
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