Seitenbereiche
Inhalt

Wie wurde die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verlängert?

Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KGs) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen. Durch die Covid-19-Gesetzgebung wurde allerdings im Wesentlichen für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine mit Bilanzstichtag vor dem 1.1.2021 (wenn die Aufstellungsfrist am 16.3.2020 noch nicht abgelaufen war) die Offenlegungsfrist auf zwölf Monate verlängert.

Diese Regelung wurde nun erweitert. Die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch wurde für Jahresabschlüsse mit Stichtag bis einschließlich 30.9.2021 auf zwölf Monate (statt neun Monate) erstreckt. Für Jahresabschlüsse, bei denen der Bilanzstichtag nach dem 30.9.2021, aber vor dem 31.1.2022 liegt, ist die Bestimmung so anzuwenden, dass die Offenlegungsfrist spätestens am 30.9.2022 endet.

Stand: 26. Januar 2022

Bild: nateejindakum - Adobe Stock.com

Erscheinungsdatum:

Anfahrt planen

Die Kanzlei befindet sich in Wien im 1. Bezirk in der Nähe vom Schwarzenbergplatz.

Transportmittel
form_error_msg_button

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

Adresse

Englert Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH
Englert & Schober Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

Englert Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH Englert Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

Hegelgasse 17/14, 1010  Wien


Englert Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH Englert Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

Hirschstettner Str. 19-21, 1220  Wien


Anfahrtsbeschreibung

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.