Seitenbereiche
Inhalt

Was ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer?

Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wird ein Register geschaffen, welches die Registerbehörde für die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu führen hat. Registrierbehörde ist das BMF, welches sich wiederum der Bundesanstalt Statistik Österreich als Dienstleister bedient.

In das Register sind die direkten oder indirekten wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern einzutragen, die im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz genannt sind. Rechtsträger sind dabei unterschiedlichste Arten von Gesellschaften und juristischen Personen, wie z. B. OGs, KGs, AGs, GmbHs, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Privatstiftungen, Vereine, Trusts usw. Bestimmte Grunddaten erhält die Bundesanstalt Statistik Österreich von bereits bestehenden Registern, wie z. B. dem Firmenbuch oder dem Vereinsregister. Andere Daten müssen die Rechtsträger melden.

Meldepflicht

Die Rechtsträger haben die Identität ihres wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen, zu überprüfen und über das Unternehmensserviceportal (USP) elektronisch zu melden. Die Rechtsträger haben zudem dies zumindest jährlich durchzuführen und zu prüfen, ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Das Gesetz definiert, wer als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist. Sonderregelungen gibt es z. B. für Stiftungen und Trusts.

Von der Meldepflicht befreit sind unter anderem

  • OGs und KGs, wenn alle persönlich haftenden Gesellschafter natürliche Personen sind,
  • GmbHs, wenn alle Gesellschafter natürliche Personen sind,
  • Vereine gemäß Vereinsgesetz.

Eine gesonderte Meldung hat jedenfalls zu erfolgen, wenn eine andere natürliche Person direkt oder indirekt Kontrolle auf die Geschäftsführung ausübt.

Die wirtschaftlichen Eigentümer sind verpflichtet, ihren Rechtsträgern alle erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Rechtsträger haben Kopien der Dokumente und Informationen bis mindestens fünf Jahre nach dem Ende des wirtschaftlichen Eigentums der natürlichen Person aufzubewahren.

Die Rechtsträger haben die Meldungen erstmalig bis zum 1.6.2018 zu erstatten. Neue Rechtsträger haben binnen vier Wochen zu melden.

Das Gesetz sieht u. a. bei Verletzung der Meldepflicht hohe Geldstrafen vor: bei Vorsatz bis € 200.000,00, bei grober Fahrlässigkeit bis zu € 100.000,00.

Einsicht

Jeder Rechtsträger kann über das USP Einsicht über ihn erfasste Daten nehmen. Zudem können u. a. alle laut Gesetz zur Geldwäsche- und Terrorismusprüfung Verpflichtete und alle Personen mit berechtigtem Interesse Einsicht nehmen.

Inkrafttreten

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) tritt im Wesentlichen am 15.1.2018 in Kraft. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme soll ab 2.5.2018 möglich sein.

Dieser Artikel gibt nur einen Überblick über die wesentlichsten Eckpunkte der neuen Regelung – für Ihre individuelle Situation nehmen Sie bitte eine entsprechende Beratung in Anspruch.

Stand: 27. Dezember 2017

Bild: sdecoret - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Anfahrt planen

Die Kanzlei befindet sich in Wien im 1. Bezirk in der Nähe vom Schwarzenbergplatz.

Transportmittel
form_error_msg_button

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

Adresse

Englert Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH
Englert & Schober Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

Englert Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH Englert Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

Hegelgasse 17/14, 1010  Wien


Englert Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH Englert Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

Hirschstettner Str. 19-21, 1220  Wien


Anfahrtsbeschreibung

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.