Was ist bei coronabedingten Beitragsrückständen bei der Gesundheitskasse bis 30.9.2022 zu beachten? - News
Mit 30.9.2022 läuft nun die erste Phase der Ratenvereinbarung aus
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert am 23.3.2020 über folgende Zahlungserleichterungen für österreichische Betriebe:
Stundungen für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020:
Aussetzen der Einbringungsmaßnahmen in den Monaten März, April und Mai 2020:
An einer möglichst unbürokratischen Antragseinbringung und Abrechnung wird seitens der ÖGK gearbeitet. Für Unternehmen soll nichts verloren gehen, wenn die entsprechenden Anträge nicht umgehend eingebracht werden.
Die Grundregeln der Lohnverrechnung bleiben weiterhin aufrecht:
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 23.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen finden Sie unter https://www.gesundheitskasse.at.
Stand: 23. März 2020
Bild: Aycatcher - Fotolia.com
Erscheinungsdatum:
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