Wo sind Webseminare umsatzsteuerpflichtig? - News
Im folgenden Artikel erfahren Sie, wo Webseminare der Umsatzsteuer unterliegen.
Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht und folgende Merkmale aufweist:
Bei bestimmten Rechnungsarten, wie z. B. Kleinbetragsrechnungen (bis max. € 400,00), Anzahlungen, Schlussrechnungen, Dauerrechnungen, Rechnungen in der Bauwirtschaft, Rechnungen mit Differenzbesteuerung oder Rechnungen mit Auslandstatbeständen gelten zusätzliche Vorschriften.
Stand: 27. Juli 2021
Bild: Pixel-Shot - stock.adobe.com
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