Meldepflicht für Lizenzzahlungen ab 2026 - News
Lizenzzahlungen unterliegen nunmehr einer Meldepflicht nach § 109a EstG.
Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 22.3.2023 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 4,88 %.
Stand: 26. April 2023
Bild: LALAKA - stock.adobe.com
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