Neueste Aussagen der OECD zur Homeoffice-Betriebsstätte - News
Keine Homeoffice-Betriebsstätte bei Nutzung im Arbeitnehmerinteresse.
Die kürzlich beschlossenen Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer zum Homeoffice und zur Kostenübernahme von Wochen-, Monats- und Jahreskarten bedürfen der Verwaltung von notwendigen Daten seitens des Dienstgebers. Der Finanzminister hat nun die Lohnkontenverordnung entsprechend geändert.
Folgende Informationen müssen am Lohnkonto nun zusätzlich enthalten sein:
Stand: 27. April 2021
Bild: Antonioguillem - stock.adobe.com
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