Wie soll das Mindeststammkapital bei GmbHs abgesenkt werden? - News
Gesetzgeber plant Absenkung des Mindeststammkapitals von GmbHs.
Durch das Deregulierungsgesetz 2017 wird unter bestimmten Voraussetzungen ab 1.1.2018 befristet auf drei Jahre eine vereinfachte Gesellschaftsgründung ohne Notar zugelassen. Im Folgenden werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt:
Voraussetzungen sind:
Erleichterung:
Der BMJ wird per Verordnung den Inhalt der Errichtungserklärung und Ablauf der Anmeldung zum Firmenbuch sowie die diesbezüglichen technischen Details regeln.
Hinweis: Eine Firmengründung mit Notar oder Rechtsanwalt kann dennoch empfehlenswert sein. Das Beurkundungsentgelt von Notaren wird hier verringert.
Stand: 29. Mai 2017
Bild: Jenny Sturm - Fotolia.com
Erscheinungsdatum:
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