Welche Änderungen sind durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 in der Einkommensteuer geplant? - News
Ein umfangreiches Gesetzespaket wurde zur Begutachtung versandt.
Der Nationalrat hat kurz vor der Wahl am 19. September das Steuerreformgesetz 2020, das Abgabenänderungsgesetz 2020 und eine Finanzorganisationsreform beschlossen. Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Auswahl von einigen wesentlichen Änderungen durch diese Gesetzesbeschlüsse:
Der Nationalrat hat auch das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020) noch vor der Wahl beschlossen. Darin enthalten sind unter anderem das neue Digitalsteuergesetz und wesentliche Änderungen in der Umsatzsteuer. Im Folgenden ein (unvollständiger) Überblick über die neuen Bestimmungen.
Das Digitalsteuergesetz 2020 bestimmt im Wesentlichen, dass große Konzerne, die weltweit einen Umsatz von € 750 Millionen und davon einen digitalen Werbeumsatz in Österreich von € 25 Millionen erzielen, künftig einer österreichische Digitalsteuer von 5 % für bestimmte Umsätze im Bereich der Online-Werbung unterliegen. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das der Onlinewerbeleister von einem Auftraggeber erhält, vermindert um Ausgaben für Vorleistungen anderer Onlinewerbeleister, die nicht Teil seiner multinationalen Unternehmensgruppe sind.
Im Umsatzsteuergesetz sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen (Überblick):
Aufgrund des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG) müssen „Intermediäre“, wie z. B. Steuerberater, ab 1.7.2020 bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen melden. Dies betrifft auch Steuergestaltungen, die seit 25.6.2018 umgesetzt worden sind.
Mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz werden unter anderem künftig die unterschiedlichen Behörden der Finanz in folgende fünf Ämter zusammengefasst: Finanzamt Österreich, Zollamt Österreich, Finanzamt für Großbetriebe, Amt für Betrugsbekämpfung und dem Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge.
Stand: 07. Oktober 2019
Bild: Sebastian Duda - Fotolia.com
Erscheinungsdatum:
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