Nationalrat beschließt Erhöhung des Investitionsfreibetrages - News
Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20 % bzw. 22 %.
Die Familienbeihilfe wurde inflationsbedingt mittels der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung angepasst. Für 2024 gelten monatlich folgende Werte:
| Alter | Beihilfe pro Monat |
| ab Geburt | € 132,30 |
| ab 3 Jahren | € 141,50 |
| ab 10 Jahren | € 164,20 |
| ab 19 Jahren | € 191,60 |
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2024 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe:
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 180,90.
Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2024 € 67,80 pro Monat und Kind.
Stand: 19. Dezember 2023
Bild: andranik123 - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
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