Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln - News
Welche Melde- und Bereithaltungspflichten müssen Selbständige im Ausland beachten?
Das Frühwarnsystem im Sinne des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG) verpflichtet Arbeitgebende, potenzielle Kündigungen 30 Tage vor deren Ausspruch der regional zuständigen AMS-Geschäftsstelle schriftlich zu melden. Ziel dieser Maßnahme ist es, dem AMS (Arbeitsmarktservice) die Möglichkeit einzuräumen, durch Einsatz gezielter Maßnahmen wie Förderungen, Beratungen oder Umschulungsprogramme eine eintretende Arbeitslosigkeit frühzeitig zu vermeiden.
Bei Arbeitgeber-Kündigungen hat in nachfolgenden Fällen eine Anzeige an das AMS zur erfolgen:
Die Verpflichtung zur Anzeige besteht auch bei Insolvenz.
Nur in Ausnahmefällen (Gefährdung des Fortbestandes, Vorliegen eines Sozialplans) können frühwarnpflichtige Kündigungen vor Einlangen der Anzeige oder nach Einlangen der Anzeige innerhalb der 30-Tage-Frist ausgesprochen werden, wenn die vorherige Zustimmung des Landesdirektoriums des AMS vorliegt. In allen anderen Fällen sind allenfalls ausgesprochene Kündigungen ungültig.
Stand: 25. Februar 2025
Bild: Zerbor - Adobe Stock.com
Erscheinungsdatum:
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