Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit – künftig auch weiterhin möglich? - News
(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.
Die Österreichische Gesundheitskasse hat die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jedoch nicht angehoben und bleibt gleich.
|
Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
€ 551,10 |
|
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe |
€ 826,65 |
|
Höchstbeitragsgrundlage monatlich |
€ 6.930,00 |
|
Höchstbeitragsgrundlage täglich |
€ 231,00 |
|
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen |
€ 13.860,00 |
|
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen |
€ 8.085,00 |
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 1.1.2026:
|
bis € 2.225,00 |
0 % |
|
über € 2.225,00 bis € 2.427,00 |
1 % |
|
über € 2.427,00 bis € 2.630,00 |
2 % |
|
über € 2.630,00 |
2,95 % |
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
|
bis € 2.225,00 |
0 % |
|
über € 2.225,00 bis € 2.427,00 |
1 % |
|
über € 2.427,00 |
1,15 % |
|
für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten |
€ 1.113,60 |
|
für Zivildiener |
€ 1.566,00 |
|
Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener monatlich |
€ 7,35 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 28. Oktober 2025
Bild: MANNAN905 - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.