Voraussichtliche SV-Werte 2026 - News
Deutlicher Anstieg bei der Höchstbeitragsgrundlage.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.
| ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
| Geringfügigkeitsgrenze | |
| monatlich | € 460,66 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 690,99 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| täglich | € 179,00 |
| monatlich | € 5.370,00 |
| jährlich für Sonderzahlungen | € 10.740,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.265,00 |
| Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020. |
Stand: 28. Oktober 2019
Bild: Photosebia - Fotolia.com
Erscheinungsdatum:
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